Teilnahmebedingungen

Die allgemeinen Informationen beinhalten die Teilnahmebedingungen, die Rahmenbedingungen, die Regeln für die Teilnehmer:innen im Camp, Kostenbeteiligung der Eltern und Stornierungsbedingungen ...

Allgemeines

Die Schneecamps von schneezüri.ch sind in erster Linie für Stadtzürcher Schülerinnen und Schüler vom 4. - 10. Schuljahr.
Kinder mit Wohnsitz im Kanton Zürich ausserhalb der Stadt Zürich können sich nach dem 11.11. für schneezüri.ch-Camps anmelden. Sie bezahlen einen Aufpreis auf die publizierten Preise. Solche Anmeldungen vor dem 11.11. werden auf die Warteliste gesetzt.
Schulhauslager sind für die Kinder/Jugendlichen des jeweiligen Schulhauses reserviert. Diese Lager werden nicht öffentlich ausgeschrieben.

Unsere qualifizierten Leiterinnen und Leiter erteilen Ski- oder Snowboardunterricht. Dabei werden die Kinder von ihnen nach Können eingeteilt und in Kleingruppen betreut. Der Unterricht untersteht den Richtlinien von "Jugend und Sport" (J+S).
Die Lagerteilnehmer:innen verbringen die Lagertage in gut eingerichteten Häusern. Wer sich für ein Stadtzürcher Schneelager mit schneezüri.ch anmeldet, hält sich an die Lager- und Campregeln und akzeptiert schlechte Schnee- und Wetterbedingungen. Die Lagerleitung wird für ansprechende Alternativprogramme besorgt sein.

Lager- und Campregeln

Diese Regeln sind für die schneezüri.ch-Camps verbindlich. Schulhauslagern dienen sie als Richtlinien.

  • Gegenüber von Lagerleitung und Kamerad:innen verhalten sich alle Teilnehmer:innen korrekt.
  • Die Teilnehmer:innen leisten den Anordnungen des Leiterteams Folge.
  • Rauchen, Alkohol-/Drogenkonsum und der Besitz von Waffen sind verboten.
  • Alle Teilnehmer:innen sind bereit, sich an den Küchen- und weiteren Hausarbeiten zu beteiligen.
  • Ein Ski-/Snowboardhelm für die Piste ist obligatorisch.
  • Auf der Piste werden alle Teilnehmer:innen durch eine mindestens 18 Jahre alten Leitungsperson begleitet (Ausnahme: Kleingruppen nach vorheriger Absprache mit der Leitung).
  • Handy, Kamera, Music Player etc. können auf eigene Verantwortung mitgenommen werden. Die Lagerleitung haftet nicht für Diebstähle. Die Benützungsregelungen werden im Camp bekannt gegeben. Bei Missachtung kann das Leiterteam das entsprechende Gerät bis zum Ende des Lagers konfiszieren.
  • Es gibt auch Lager, die das Mitnehmen von Smartphones verbieten. Dann ist das in den Lagerinfos des Lagers speziell vermerkt.

Teilnehmer:innen, die sich nicht an diese Regelungen halten, können vom Camp ausgeschlossen werden. Sie müssen von den Eltern abgeholt werden oder werden – nach vorheriger Absprache mit den Eltern – auf eigene Kosten mit der Bahn nach Hause geschickt. In diesem Fall entfällt jegliche Rückerstattungspflicht durch schneezüri.ch. Bei grobem Verschulden werden Teilnehmer:innen auch im darauffolgenden Jahr von jeglichen schneezüri.ch-Camps ausgeschlossen.

Krankheit während des Lagers

Schwer erkrankte Kinder oder solche mit ansteckenden Krankheiten müssen auf Wunsch der Campleitung durch die Eltern im Camp abgeholt werden.

Absage eines Camps wegen Schneemangel

schneezüri.ch behält sich vor, ein Camp infolge Schneemangels abzusagen. In diesem Fall wird der Teilnehmerbeitrag vollumfänglich zurück erstattet.

Kosten

Die Camps haben unterschiedliche Lagerbeiträge. Die Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung. Im Beitrag der Eltern an die Campkosten sind die Anreise, die Übernachtungen, die Verpflegung, das Bergbahnen-Ticket sowie die Betreuung inbegriffen. Die Kleider und die Sportgeräte müssen mitgebracht werden. Schneezüri.ch listet auf seiner Website vergünstigte Mietangebote auf.

Ermässigungen

Die Camps von scheezüri.ch werden finanziell durch das Sportamt Stadt Zürich unterstützt. Ermässigungen sind nur für Kinder/Jugendliche mit Wohnsitz in der Stadt Zürich möglich.

  • Für Geschwister, die in der gleichen Saison mit schneezüri.ch in ein Camp gehen, können Sie eine 10 % Ermässigung beantragen.
  • Eine Kostenermässigung von 50% können Sie mit der Kopie der gültigen Kultur-Legi beantragen werden. Eine 50% Kostenermässigung schliesst den Geschwister-Rabatt mit ein.

Die Camps von scheezüri.ch werden finanziell durch das Sportamt Stadt Zürich unterstützt. Wer nicht in der Stadt Zürich wohnhaft ist, bezahlt einen Zuschlag von CHF 50.- und kann keine Ermässigung beantragen.

Buchungsbestätigung

Innert 10 Tagen nach der Anmeldung erhalten die Eltern eine Buchungsbestätigung mit den Eckdaten zum Camp. Die Detail-Informationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie werden den Eltern spätestens 14 Tage vor dem Camp von der Camphautpleitung oder der Administration per Email oder Post zugeschickt.

Wird eine Buchung storniert, bleibt ein Unkostenbetrag von CHF 60.- geschuldet. Dieser Betrag gilt als geschuldet, sobald die schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung von uns unterwegs ist. Der Restbetrag einer allfällig bereits geleisteten Zahlung wird zurückerstattet. Mit einem Arztzeugnis können auch die 60.- Fr. zurückgefordert werden. Wenn eine Person sich 14 Tage oder weniger vor dem Lager ohne ärztliches Zeugnis abmeldet, müssen 2/3 des Camp-Beitrags übernommen werden.
Wer unangemeldet nicht ins Camp kommt, bezahlt den vollen Camppreis.

Teilnehmende, welche den Campbeitrag bis vor Campbeginn nicht bezahlt haben, werden nicht mit ins Camp genommen.

Versicherung

Die Versicherung des Kindes / des Jugendlichen ist Sache der Eltern.

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